Alle Preise inkl. gesetzl. MwSt., zzgl. 5,90 EUR Versandkostenpauschale.
AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Lieferung von Waren und sonstigen Leistungen von MoRoTeile.

Diese AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, MoRoTeile hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Dieses gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.


Zustandekommen des Vertrages, Lieferung

Die Darstellung des Sortiments auf www.moroteile.de stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.

Der Kunde bestellt die von ihm gewünschten Waren/Dienstleistungen durch postalische Absendung des unterschriebenen Bestellscheins. Der Vertrag kommt zustande, wenn MoRoTeile dieses Angebot annehmen. Die Annahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Waren/Dienstleistungen. Die Bestellung gilt erst als getätigt, wenn alle ggf. geforderten Unterlagen eingegangen sind. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Bestellungen abzulehnen. Mit dem Absenden Ihrer Bestellung erklären Sie sich damit einverstanden.

Die Auslieferung der bestellten Ware erfolgt erst nach Geldeingang bei Zahlungswunsch "Vorkasse".

Das Einhalten einer Lieferfrist ist immer davon abhängig, dass MoRoTeile selbst rechtzeitig die Ware erhält. Von MoRoTeile angegebene Lieferfristen sind stets unverbindlich, es sei denn, MoRoTeile sichert ausdrücklich schriftlich zu, innerhalb einer bestimmten Frist zu liefern.

Hängt die Liefermöglichkeit davon ab, dass MoRoTeile selbst durch einen Vorlieferanten rechtzeitig beliefert wird und scheitert die Belieferung aus Gründen, die MoRoTeile nicht zu vertreten hat, so ist MoRoTeile zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dem Kunden steht ein Recht auf Schadensersatz dann nicht zu.
Entsprechendes gilt auch, wenn aufgrund von höherer Gewalt oder anderen Ereignissen die Lieferung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und MoRoTeile dies nicht zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen z.B.: Feuer, Überschwemmung, Streik etc., die nicht dem Risiko von MoRoTeile zuzurechnen sind. Der Kunde wird in den genannten Fällen unverzüglich darüber unterrichtet, dass die Lieferung nicht möglich ist und eine bereits erbrachte Leistung wird unverzüglich erstattet.

Teillieferungen sind zulässig, soweit nicht der Kunde erkennbar kein Interesse an ihnen hat oder ihm diese nicht zuzumuten sind. Macht MoRoTeile vom Recht der Teillieferung Gebrauch, werden Verpackungs- und Versandkosten nur einmalig geltend gemacht.


Fälligkeit

Der Kaufpreis wird sofort fällig. Die Zahlung des Kaufpreises kann per Vorkasse durch Überweisung, per PayPal oder per Nachnahme bei Lieferung erfolgen.

Kommt der Kunde in Verzug, ist MoRoTeile berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 6% über dem jeweils gültigen Discontsatz zu verlangen. Das Recht von MoRoTeile, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon ebenso unberührt wie das Recht des Kunden, einen niedrigeren Schaden geltend zu machen.

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

MoRoTeile
Jörg Fischer
Stitenstrasse 27
23554 Lübeck
info@moroteile.de
Fax (0941) 599 22 94 99

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Bei Überweisungen ins Ausland, werden von MoRoTeile, die Überweisungsgebühren vom zu erstattenden Kaufpreis einbehalten. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Ausgeschlossen von der Rücksendung sind

* Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
* Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Datenträger von Ihnen entsiegelt worden sind,
* Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte.



Eigentumsvorbehalt

Die von MoRoTeile ausgelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis sowie sonstiger Forderungen, die MoRoTeile gegen den Kunden in unmittelbaren Zusammenhang mit der gelieferten Ware nachträglich erwirbt, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware im Eigentum von MoRoTeile.

Vor Übergang des Eigentums wird der Kunde über diese Waren nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von MoRoTeile verfügen. Bei Zugriffen Dritter, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes hat der Kunde MoRoTeile sofort schriftlich Meldung zu machen und den Dritten unverzüglich auf das Vorbehaltseigentum von MoRoTeile hinzuweisen.


Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir im Falle eines Mangels der Ware nach Ihrer Wahl zunächst nachliefern oder nachbessern. Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie die Ware gegen Rückerstattung des vollen Kaufpreises zurückgeben oder die Ware behalten und den Kaufpreis mindern.


MoRoTeile gewährleistet, dass die Waren nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit bleibt außer Betracht.

Die Gewährleistungsfrist erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen und beginnt mit der Übergabe der Waren an den Kunden. Mängel der gelieferten Waren werden von MoRoTeile nach entsprechender Mitteilung des Kunden innerhalb dieser Gewährleistungsfrist behoben. Dies geschieht durch Nachlieferung oder Nachbesserung. Informationen über eventuelle Herstellergarantien entnehmen Sie bitte der Produktdokumentation.

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen MoRoTeile unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für später entdeckte Mängel. Unterbleibt eine fristgerechte Mitteilung, gilt die Ware als genehmigt.

MoRoTeile haftet nicht für Mangelfolgeschäden und im übrigen nur nach den Bestimmungen des Absatzes "Haftung". Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für Arglist bleibt von den Regelungen des Absatzes "Gewährleistung" unberührt. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

MoRoTeile behält sich für den Fall einer unbegründeten Mängelrüge vor, den Kunden zum Ersatz der daraus entstandenen Kosten in Anspruch zu nehmen.

Hinweise zur Einschränkung der Garantie- und Gewährleistungspflicht bei Blechspielwaren.

Es ist bei Blechspielwaren nicht zu vermeiden, dass der Lack manchmal kleine Kratzer oder Flecken aufweist; dies entsteht beim Arbeiten mit den Pressen, die bis zu 70 Tonnen Druck leisten. Ebenso sind die Aufziehwerke zum Beispiel nicht mit den Leistungen heutiger kleiner Motoren vergleichbar. Die Werke haken oder klemmen manchmal. Geben Sie den Spielzeugen einfach einen kleinen Schubs und sie laufen wieder. Wenn Sie mit Gewalt daran gehen, kann das Werk defekt werden. Laufen können diese Spielzeuge nur auf ebenen, nicht zu glatten Flächen. Teppichboden wird zu weich sein, Kunststoffflächen zu glatt. Vergessen Sie bitte nicht, dass die Kinder vor hundert Jahren auf Holzfußböden oder Holztischen spielten.

Wichtiger Hinweis:

Blechspielzeuge sind Sammlerartikel. Sie sind nach heutigem Verständnis der Aufsicht- und Sorgfaltspflicht nicht für Kinder geeignet.

Da das Blech scharfe Kanten und spitze Ecken haben kann, besteht die Gefahr sich zu verletzen.

Haftung

Die Haftung von MoRoTeile, auch für deren Erfüllungsgehilfen, wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, ist ausgeschlossen.

Schlußbestimmung

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Soweit nicht anderweitig vereinbart, bedarf die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden auf einen Dritten der vorherigen schriftlichen Zustimmung von phonepalace.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die Vertragspartner vereinbaren, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, welche wirtschaftlich der Zielsetzung der Vertragspartner am besten entspricht. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke des Vertrages.

Erfüllungsort ist der Sitz von MoRoTeile in 23554 Lübeck. Gerichtsstand ist Lübeck.